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Sonstiges

Musterschreiben für Anfragen zur Gasmangellage

Einige Gasversorger und Anschlussnetzbetreiber fragen bei Betrieben Daten für den Fall einer Gasmangellage ab. Der Zentralverband stellt dafür ein Musterschreiben zur Verfügung.

Viele Handwerksbäckereien beziehen Erdgas für ihren Betrieb und machen sich zurecht Sorgen auf Grund der aktuellen Nachrichtenlage. Wie mit dem ZV-Sondernewsletter vom 30. März mitgeteilt, hat die Bundesregierung bereits die erste Stufe des Notfallplans Gas - die sogenannte Frühwarnstufe - ausgerufen. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) betont auf seiner Internetseite, dass die Versorgungssicherheit weiter gewährleistet sei und es aktuell keine Engpässe gebe. Für die Verbraucher und Unternehmen ändert sich also erst einmal nichts. Es erfolgt in der Frühwarnstufe kein Markteingriff seitens des Staates. Vielmehr wird vorsorglich durch ein Krisenteam die aktuelle Versorgungslage in den einzelnen Regionen Deutschlands sehr viel engmaschiger als sonst beobachtet und bewertet sowie ein enger Austausch zwischen den Beteiligten aller Ebenen institutionalisiert, so dass - wenn nötig – kurzfristig weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ergriffen werden können. 

Es ist jedoch bereits vereinzelt dazu gekommen, dass Gasversorger oder Anschlussnetzbetreiber ihrerseits an Betriebe herangetreten sind und diese unter Fristsetzung aufgefordert haben, einen Fragebogen auszufüllen, in diesem Ansprechpartner und deren Kontaktdaten für den Fall einer Gasmangellage zu benennen und unter Angabe von Anmerkungen / Besonderheiten zurückzusenden. Ob den Versorgungsstellen hierbei klar ist, dass es sich beim Verbraucher um einen lebensmittelproduzierenden Betrieb handelt oder ob es sich um Massenschreiben an mehr oder weniger unbekannte Betriebsformen handelt, lässt sich nicht abschließend klären. Ungeachtet dessen und um sich so gut wie möglich vor einem Abschalten zu schützen, empfehlen wir den betroffenen Betrieben, sich schriftlich an ihren Gasversorger und Anschlussnetzbetreiber zu wenden und darauf hinzuweisen, 

  • was sie schutzwürdig oder unverzichtbar macht und 

  • welche Auswirkungen eine Gasreduzierung oder -abschaltung in allen ihren Konsequenzen für das Unternehmen hätte bzw. was eine Gasreduzierung oder -abschaltung für die Region nachteilig macht, insbesondere ob und gegebenenfalls welche Schäden in diesem Fall einzutreten drohen (zum Beispiel Verderben von Rohstoffen etc.). 

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat ein entsprechendes Musterschreiben entworfen, das Sie auf ihren Briefbogen übernehmen und an Ihren Gasversorger und Anschlussnetzbetreiber versenden können. Wir stellen Ihnen dieses unterhalb dieses Beitrags zum Download zur Verfügung.  

Parallel hat sich der Zentralverband für das gesamte Bäckerhandwerk mit einem entsprechenden Schreiben an die Bundesnetzagentur gewendet. 

Schließlich wir den Betrieben des Bäckerhandwerks höchstvorsorglich, sich mit folgenden Überlegungen zu befassen, um nicht unvorbereitet von einer Gasreduktion getroffen zu werden: 

  • In welchem Ausmaß trifft mein Unternehmen ein etwaiger Ausfall von Gaslieferungen? 

  • Ist eine Ersetzung / Substitution von Gas möglich (zum Beispiel Heizöl oder andere Energiequellen statt Gas?) 

  • Ob und gegebenenfalls wie können Backöfen, Kälte- und andere betriebliche Anlagen heruntergefahren werden (Zeitplan, Voraussetzungen)?